Wie lange darf ein Arzt am Stück arbeiten? Die Grenzen im Spital

Wie viele Stunden am Stück sind erlaubt?

Diese Grenzen gelten für Ärzt:innen im Spital, von Turnusärzt:innen bis zu Oberärzt:innen, und ebenso für Pflege und die übrigen Gesundheitsberufe. Länger als 25 Stunden darf ein Dienst nur in eng begrenzten Ausnahmefällen dauern. Dieser Beitrag erklärt, was als Arbeitszeit zählt, welche Ruhezeit auf welchen Dienst folgt und für wen andere Grenzen gelten.

Die Grenzen auf einen Blick

Höchstdauer eines Dienstes und Ruhezeiten nach KA-AZG
RegelGrenzeRechtsgrundlage
Tägliche Arbeitszeitmax. 13 Stunden§ 3 Abs 1 KA-AZG
Verlängerter Dienst (nur mit Betriebsvereinbarung)max. 25 Stunden§ 4 Abs 4 KA-AZG
Ruhepause bei mehr als 6 Stundenmind. 30 Minuten§ 6 Abs 1 KA-AZG
Ruhezeit nach jedem Dienstmind. 11 Stunden§ 7 Abs 1 KA-AZG
Ruhezeit nach einem 25-Stunden-Dienst23 Stunden§ 7 Abs 3 KA-AZG
Verlängerte Dienste pro MonatØ 6, per Betriebsvereinbarung bis 8§ 4 Abs 5 KA-AZG
Einzelne Wochebis 60 h, mit verlängerten Diensten bis 72 h§ 3 Abs 2, § 4 Abs 4 KA-AZG

13 Stunden: die Grenze für jeden Arbeitstag

Die Tagesarbeitszeit darf 13 Stunden nicht überschreiten (§ 3 Abs 1 KA-AZG). Als Tagesarbeitszeit gilt die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von 24 Stunden (§ 2 Z 2), nicht die Arbeitszeit eines Kalendertags. Ein Dienst, der am Abend beginnt und am nächsten Morgen endet, wird also als Ganzes gemessen.

Arbeitszeit ist die Zeit vom Dienstantritt bis zum Dienstende, ohne die Ruhepausen (§ 2 Z 1). Auch Zeiten im Haus, in denen gerade nichts zu tun ist, zählen daher als Arbeitszeit. Abgezogen werden nur die Ruhepausen. Daneben gelten Höchstgrenzen für die Woche: im Schnitt 48 Stunden, in der einzelnen Woche 60 Stunden (§ 3 Abs 2).

Ruhepausen während des Dienstes

Dauert die Arbeitszeit insgesamt mehr als sechs Stunden, ist sie durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen (§ 6 Abs 1). Ist das aus organisatorischen Gründen nicht möglich, muss innerhalb der nächsten zehn Kalendertage eine Ruhezeit entsprechend verlängert werden (§ 6 Abs 3). Eine ausgefallene Pause verfällt also nicht, sie verlängert eine spätere Ruhezeit.

25 Stunden: der verlängerte Dienst

Länger als 13 Stunden darf nur ein verlängerter Dienst dauern (§ 4 KA-AZG). Im Spital ist das meist der Journaldienst: ein Tagdienst, danach die Nacht im Haus und die Übergabe am nächsten Morgen. Ein solcher Dienst darf höchstens 25 Stunden dauern (§ 4 Abs 4 Z 1).

Voraussetzungen

  • Eine Betriebsvereinbarung muss verlängerte Dienste zulassen. In Krankenanstalten einer Gebietskörperschaft mit Personalvertretung tritt an ihre Stelle das Einvernehmen mit der Personalvertretung (§ 4 Abs 1 und 2).
  • Die verlängerten Dienste müssen aus wichtigen organisatorischen Gründen unbedingt notwendig sein (§ 4 Abs 1).
  • Die Beschäftigten dürfen während des Dienstes nicht durchgehend in Anspruch genommen werden. Ohne Opt-Out muss der Dienstgeber zusätzlich organisatorisch dafür sorgen, dass während des Dienstes ausreichende Erholungsmöglichkeiten bestehen (§ 4 Abs 1 und 1a).

Die Regel setzt also voraus, dass die Arbeit während des Dienstes nicht durchgehend anfällt. Verlängerte Dienste sind für Dienste mit ruhigeren Phasen gedacht, typischerweise die Nacht im Haus. Trotzdem zählt auch im Journaldienst die ganze Zeit vom Dienstantritt bis zum Dienstende als Arbeitszeit, die ruhigen Stunden der Nacht eingeschlossen (§ 2 Z 1).

Wie oft und wie viele Stunden pro Woche

  • Im Durchschnitt höchstens 6 verlängerte Dienste pro Monat innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von 17 Wochen, per Betriebsvereinbarung bis zu 8 (§ 4 Abs 5).
  • In einer einzelnen Woche höchstens 72 Stunden, im Durchschnitt höchstens 48 Stunden (§ 4 Abs 4 Z 2 und 3). Über welchen Zeitraum dieser Schnitt gerechnet wird, regelt der Durchrechnungszeitraum.

Die Ruhezeit danach: 11, 22 oder 23 Stunden

Nach jedem Dienst steht eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu (§ 7 Abs 1). Nach einem verlängerten Dienst verlängert sich diese Ruhezeit um die Stunden, die der Dienst über 13 Stunden hinausging, mindestens aber um 11 Stunden (§ 7 Abs 3). Schon nach einem verlängerten Dienst von 14 Stunden sind also 22 Stunden Ruhe einzuhalten, nach einem Dienst von 25 Stunden 23 Stunden.

Dienst und Ruhezeit: 13 und 25 Stunden im Vergleich

Dienst mit 13 Stunden
Danach 11 Stunden Ruhe (§ 7 Abs 1). Der nächste Dienst beginnt frühestens 24 Stunden nach dem ersten, am Dienstag um 07:30. Innerhalb von zehn Kalendertagen ist außerdem eine Ruhezeit um 4 Stunden zu verlängern (§ 7 Abs 2).
Verlängerter Dienst mit 25 Stunden
Danach 11 Stunden Ruhe plus die 12 Stunden über 13, zusammen 23 Stunden (§ 7 Abs 3). Der nächste Dienst beginnt frühestens 48 Stunden nach dem ersten, am Mittwoch um 07:30.
Vereinfacht ohne Ruhepausen gezeichnet: Die Dauer jedes Dienstes entspricht seiner Arbeitszeit.

Zusammen mit der folgenden Ruhe bindet ein Journaldienst also 48 Stunden. Endet er am Dienstag um 08:30, bleibt der restliche Dienstag frei, und ein Frühdienst am Mittwoch darf erst um 07:30 beginnen.

Ruhezeit nachrechnen

Dienste für drei Wochen eintragen und ablesen, ob Ruhezeiten, Wochenruhe und Wochengrenzen eingehalten sind. Kostenlos und ohne Datenübertragung, die Berechnung läuft in Ihrem Browser.

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Mehr als 25 Stunden: nur in Ausnahmefällen

Über 25 Stunden hinaus führen nur zwei Wege. Beide sind eng begrenzt, und in beiden Fällen meldet der Dienstgeber die Überschreitung spätestens vier Tage nach Beginn der Arbeiten schriftlich dem Arbeitsinspektorat (§ 8 Abs 4).

  • Außergewöhnliche und unvorhersehbare Fälle (§ 8 Abs 1): Die Grenzen der §§ 3, 4, 6 und 7 gelten nicht, wenn die Betreuung von Patient:innen nicht unterbrochen werden kann oder eine sofortige Betreuung unbedingt erforderlich wird und sich das nicht durch andere organisatorische Maßnahmen lösen lässt. Ein höherer Wochenschnitt ist dabei nur mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Person zulässig.
  • Vorübergehende Ausnahmen per Betriebsvereinbarung (§ 8 Abs 3): Eine Betriebsvereinbarung oder das Einvernehmen mit der Personalvertretung kann vorübergehend längere Dienste, mehr als 72 Wochenstunden und mehr verlängerte Dienste pro Monat zulassen. Voraussetzung ist, dass die Interessen der Patient:innen oder die Aufrechterhaltung des Betriebs das notwendig machen, die Grundsätze von Sicherheit und Gesundheitsschutz eingehalten werden und niemandem ein Nachteil entsteht, der die zusätzliche Arbeitszeit ablehnt.

Ein verlängerter Dienst von mehr als 25 Stunden ist durch zwei Ruhepausen von jeweils mindestens 30 Minuten zu unterbrechen (§ 6 Abs 2). Bei der Zählung der verlängerten Dienste pro Monat gilt eine durchgehende Arbeitszeit von mehr als 32 Stunden als zwei verlängerte Dienste (§ 4 Abs 5).

§ 8 Abs 1 setzt einen unvorhersehbaren Fall voraus. Ein Engpass, der sich schon bei der Planung abzeichnet, etwa im Urlaubsmonat, ist kein solcher Fall und muss im Dienstplan gelöst werden.

Früher 32, 49 und 29 Stunden

Für Ärzt:innen gilt die Grenze von 25 Stunden erst seit 2021. Davor erlaubte das KA-AZG Ärzt:innen und Apotheker:innen in Krankenanstalten längere verlängerte Dienste. Die Übergangsfristen dafür sind abgelaufen (§ 4 Abs 4a):

Frühere Höchstdauer verlängerter Dienste für Ärzt:innen
ZeitraumHöchstdauer eines verlängerten Dienstes
bis 31.12.201732 Stunden, bei Dienstbeginn am Vormittag eines Samstags oder eines Tages vor einem Feiertag 49 Stunden
bis 31.12.202029 Stunden
seit 01.01.202125 Stunden

Angaben zu Diensten von 29, 32 oder 49 Stunden beziehen sich auf diese abgelaufenen Fristen. Auch das Opt-Out verlängert keinen einzelnen Dienst: Es erlaubt mit vorheriger schriftlicher Zustimmung nur einen höheren Wochenschnitt von bis zu 52 Stunden, befristet bis 30. Juni 2028 (§ 4 Abs 4b). Die 25 Stunden je Dienst, die 72 Stunden in der einzelnen Woche und die Ruhezeiten gelten auch mit Opt-Out.

Für wen andere Grenzen gelten

Die Grenzen von 13 und 25 Stunden gelten für alle Beschäftigten, die unter das KA-AZG fallen, also etwa für Ärzt:innen, Pflege und Hebammen in Krankenanstalten (§ 1 KA-AZG). Für Ärzt:innen in Ausbildung gibt es keine eigenen Grenzen: Turnusärzt:innen dürfen gleich lange Dienste leisten wie Fachärzt:innen. Anders ist es in diesen Fällen:

  • Schwangere und stillende Ärztinnen: Das Mutterschutzgesetz begrenzt die Arbeitszeit auf 9 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche (§ 8 MSchG) und verbietet grundsätzlich Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr (§ 6 MSchG). Ein Journaldienst ist damit ausgeschlossen. Mehr dazu im Beitrag Mutterschutzgesetz im Spital.
  • Leitende Dienstnehmer:innen: Für Beschäftigte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind, gilt das KA-AZG nicht (§ 1 Abs 3).
  • Anstellung in einer Ordination oder Gruppenpraxis: Dort gilt nicht das KA-AZG, sondern das Arbeitszeitgesetz. Es erlaubt höchstens 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche (§ 9 Abs 1 AZG).
  • Selbständig niedergelassene Ärzt:innen: Für sie gilt kein Arbeitszeitgesetz und damit keine gesetzliche Höchstarbeitszeit.

Dienstplanung mit Monkaru

Lange Dienste planen: So prüft Monkaru die Ruhe danach

Von Hand heißt das: Nach jedem Journaldienst rechnet jemand nach, wann der nächste Dienst der Person frühestens beginnen darf, und zählt mit, wie viele verlängerte Dienste sie im Schnitt schon hatte. Jeder Tausch und jedes Einspringen ändert diese Rechnung, oft für zwei Personen zugleich.

Monkaru übernimmt sie. Jede Zuteilung wird beim Speichern gegen Ruhezeiten, Wochengrenzen und die Zahl der verlängerten Dienste geprüft, ob sie im Dienstplan entsteht, im Besetzungsplan, durch einen Diensttausch oder durch Auto-Füllen.

Dienste bis 25 Stunden
Sie legen Ihre Dienste mit Beginn und Ende an, auch mit Ende am Folgetag, etwa einen Journaldienst von 07:30 bis 08:30. Ab welcher Dauer ein Dienst als verlängert gilt, stellen Sie ein, voreingestellt sind 13 Stunden.
Die Ruhe danach, beim Planen gesperrt
Beginnt ein Dienst, bevor die Ruhezeit vorbei ist, speichert Monkaru ihn beim Planen nicht. Das gilt für die 11 Stunden, für die längere Ruhe nach einem verlängerten Dienst und für die Wochenruhe, auch nach einem Diensttausch. Fehlt die längere Ruhe nach der 4-Stunden-Regel, erscheint ein Hinweis.
Verlängerte Dienste mitgezählt
Monkaru zählt die verlängerten Dienste jeder Person über den Zeitraum, den Sie einstellen, und meldet sich, bevor der Schnitt von 6 pro Monat überschritten wird, oder von 8, wenn Ihre Betriebsvereinbarung das vorsieht. Für Schutzgruppen gilt eine eigene, niedrigere Grenze.
Wochengrenzen nach Ihrer Einstellung
72 Stunden in der einzelnen Woche und der Schnitt von 48 Stunden sind voreingestellt, mit Opt-Out gilt für die Person der höhere Wert. Ob eine Überschreitung zugelassen, nachgefragt oder gesperrt wird, legen Sie fest. Auto-Füllen hält alle Grenzen immer ein.
Eine Woche im Dienstplan. N25 ist ein Journaldienst von 07:30 bis 08:30 am Folgetag. Sophie Leitner leistet ihn am Montag, den Frühdienst ab 07:00 am Mittwoch speichert Monkaru deshalb nicht: Bis 07:30 fehlt eine halbe Stunde Ruhe. Namen sind erfunden.

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Häufige Fragen zur Dauer eines Dienstes

Wie viele Stunden darf ein Arzt am Stück arbeiten?
In einer österreichischen Krankenanstalt höchstens 13 Stunden (§ 3 KA-AZG). Lässt eine Betriebsvereinbarung verlängerte Dienste zu, etwa Journaldienste über Nacht, sind bis zu 25 Stunden erlaubt (§ 4 Abs 4 KA-AZG). Danach folgen mindestens 23 Stunden Ruhezeit.
Zählt die Nacht im Journaldienst als Arbeitszeit?
Ja. Als Arbeitszeit gilt die Zeit vom Dienstantritt bis zum Dienstende, ohne die Ruhepausen (§ 2 KA-AZG). Ruhige Stunden in der Nacht, in denen keine Patient:innen zu versorgen sind, zählen deshalb mit.
Wie lange ist die Ruhezeit nach einem 25-Stunden-Dienst?
23 Stunden. Nach jedem Dienst stehen 11 Stunden Ruhe zu, nach einem verlängerten Dienst kommen die Stunden über 13 hinzu, mindestens aber 11 Stunden (§ 7 Abs 3 KA-AZG). Endet der Dienst am Dienstag um 08:30, darf der nächste frühestens am Mittwoch um 07:30 beginnen.
Darf ein Dienst länger als 25 Stunden dauern?
Nur ausnahmsweise. In außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Fällen, wenn die Betreuung von Patient:innen sonst nicht gesichert ist, gelten die Grenzen nicht (§ 8 Abs 1 KA-AZG). Außerdem kann eine Betriebsvereinbarung vorübergehende Ausnahmen festlegen (§ 8 Abs 3). Beides ist dem Arbeitsinspektorat binnen vier Tagen zu melden. Ein verlängerter Dienst von mehr als 25 Stunden ist durch zwei Ruhepausen von jeweils mindestens 30 Minuten zu unterbrechen (§ 6 Abs 2).
Gelten die 29 oder 32 Stunden für Ärzte noch?
Nein. Ärzt:innen durften verlängerte Dienste bis Ende 2017 bis zu 32 Stunden leisten, bei Dienstbeginn am Vormittag eines Samstags oder eines Tages vor einem Feiertag bis zu 49 Stunden, und bis Ende 2020 bis zu 29 Stunden (§ 4 Abs 4a KA-AZG). Diese Fristen sind abgelaufen. Seit 1. Jänner 2021 gilt für alle verlängerten Dienste die Grenze von 25 Stunden.
Verlängert ein Opt-Out die Dauer eines Dienstes?
Nein. Das Opt-Out erlaubt mit vorheriger schriftlicher Zustimmung nur einen höheren Durchschnitt von bis zu 52 Wochenstunden, befristet bis 30. Juni 2028 (§ 4 Abs 4b KA-AZG). Die 25 Stunden je Dienst, die 72 Stunden in der einzelnen Woche und die Ruhezeiten bleiben gleich.
Wie viele 25-Stunden-Dienste sind pro Monat erlaubt?
Im Durchschnitt höchstens sechs verlängerte Dienste pro Monat innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von 17 Wochen, per Betriebsvereinbarung bis zu acht (§ 4 Abs 5 KA-AZG). Eine durchgehende Arbeitszeit von mehr als 32 Stunden zählt dabei als zwei verlängerte Dienste.

Quellen und weiterführende Links

Die Ruhe nach dem Journaldienst nicht mehr von Hand nachrechnen.

Monkaru prüft Ruhezeiten, Wochengrenzen und verlängerte Dienste für jede Person, bei jeder Änderung. 30 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte.

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