KA-AZG Ruhezeit-Rechner
Berechnen Sie die vorgeschriebene Ruhezeit nach einem Dienst gemäß Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) – tägliche Ruhezeit plus Ausgleichsruhe nach langen Diensten. Kostenlos und ohne Datenübertragung.
Erforderliche Ruhezeit nach dem Dienst
23 h
- Tägliche Ruhezeit
- 11 h
- Ausgleichsruhe
- 12 h
Frühester nächster Dienst: 08:00 Uhr (am Folgetag)
Die Berechnung erfolgt vollständig in Ihrem Browser – es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
Wie wird die Ruhezeit nach KA-AZG berechnet?
Nach jedem Dienst steht eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu. Dauert ein Dienst länger als 13 Stunden (verlängerter Dienst), kommt eine Ausgleichsruhe hinzu: je Stunde über 13 Stunden eine weitere Stunde Ruhe, mindestens jedoch 11 Stunden. Beide zusammen ergeben die erforderliche Gesamtruhe.
- Dienst bis 13 Stunden: 11 Stunden Ruhezeit.
- Dienst 14–24 Stunden: 11 + 11 = 22 Stunden Ruhezeit.
- Dienst 25 Stunden: 11 + 12 = 23 Stunden Ruhezeit.
Diese Werte entsprechen dem KA-AZG-Standard. Ruhezeiten sind kollektivvertraglich bzw. per Betriebsvereinbarung abweichend regelbar – im Rechner unter „Einstellungen anpassen“.
Ruhezeiten automatisch geprüft – bei jeder Zuteilung.
Monkaru berechnet tägliche Ruhe und Ausgleichsruhe im Hintergrund und blockiert unzulässige Dienste vor dem Speichern.
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