Ratgeber: Arbeitszeit & Ruhezeiten im Spital

Praxisnahe Erklärungen zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) – von der täglichen Ruhezeit über verlängerte Dienste bis zum Opt-Out. Geschrieben aus dem Spitalsalltag, mit Verweis auf die jeweilige Primärquelle.

Kostenlose Rechner

  • KA-AZG Ruhezeit-Rechner: kostenlos & ohne Datenübertragung

    Berechnen Sie die vorgeschriebene Ruhezeit nach einem Dienst gemäß KA-AZG. Kostenlos, sofort und vollständig im Browser, es werden keine Daten übertragen.

  • Verlängerter-Dienst-Prüfer: Dauer, Anzahl & Durchschnitt

    Prüfen Sie, ob ein Dienst als verlängerter Dienst zählt und ob die monatliche Höchstanzahl eingehalten wird. Kostenlos und ohne Datenübertragung.

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  • KA-AZG Höchstarbeitszeit-Rechner (17-Wochen-Schnitt)

    Berechnen Sie die durchschnittliche Wochenarbeitszeit über den Durchrechnungszeitraum und prüfen Sie die KA-AZG-Grenzen. Kostenlos, im Browser.

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Themen

  • KA-AZG einfach erklärt: Arbeitszeit & Ruhezeiten im Spital

    Das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz verständlich erklärt: Höchstarbeitszeit, verlängerte Dienste, Ruhezeiten, Opt-Out und Durchrechnungszeitraum.

  • Wie viele Stunden darf ein Arzt am Stück arbeiten? (Österreich)

    Nach KA-AZG dauert ein verlängerter Dienst höchstens 25 Stunden. Wir erklären die Grenzen, die Ausnahmen und die anschließende Ruhezeit.

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  • Verlängerter Dienst: Dauer, Anzahl & Regeln nach KA-AZG

    Verlängerte Dienste im Spital: maximal 25 Stunden, im Schnitt 6 pro Monat (per Vereinbarung 8), plus verlängerte Folgeruhezeit. Alle Regeln im Überblick.

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  • KA-AZG-Ruhezeiten: tägliche Ruhe, Ausgleichsruhe & Wochenruhe

    Tägliche Ruhezeit (11 h), Ausgleichsruhe nach langen Diensten und Wochenruhe (36 h), verständlich erklärt mit Beispielen aus dem Spitalsalltag.

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  • Höchstarbeitszeit im Spital: die Grenzen 13 h, 48 h und 60 h erklärt

    Täglich 13 Stunden, im 17-Wochen-Schnitt 48 Stunden, in der Einzelwoche bis 60 Stunden: die KA-AZG-Höchstgrenzen und wie sie zusammenspielen.

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  • Opt-Out für Ärzte: die 52-Stunden-Regelung bis 2028

    Mit Opt-Out sind im Schnitt bis zu 52 Wochenstunden möglich, befristet bis 30.06.2028 und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung. Was das bedeutet.

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  • Durchrechnungszeitraum KA-AZG: 17, 26 oder 52 Wochen

    Der Durchrechnungszeitraum bestimmt, über welchen Zeitraum die 48-Stunden-Woche gemittelt wird: Standard 17 Wochen, per KV bis 26 bzw. 52 Wochen.

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  • KA-AZG vs. AZG vs. ARG: Was gilt für wen?

    KA-AZG gilt in Krankenanstalten, AZG und ARG für die meisten anderen Beschäftigten. Wir erklären die Unterschiede und wann welches Gesetz greift.

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  • Journaldienst & Rufbereitschaft richtig als Arbeitszeit bewerten

    Wann zählt Bereitschaft als Arbeitszeit? Journaldienst, Rufbereitschaft und ihre arbeitszeitrechtliche Bewertung im Spital, verständlich erklärt.

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  • Nachtdienst im Spital: Regeln, Ruhezeit & faire Verteilung

    Nachtdienste im Krankenhaus: gesetzliche Regeln, anschließende Ruhezeiten und wie sich die Belastung fair auf das Team verteilen lässt.

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  • Besondere Schutzgruppe (Schwangere) im Dienstplan

    Für Schwangere gelten strengere Grenzen bei Nacht-, Wochenend- und verlängerten Diensten. Was bei der Dienstplanung im Spital zu beachten ist.

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KA-AZG-Regeln automatisch geprüft – statt im Kopf behalten.

Monkaru prüft jede Zuteilung in Echtzeit und blockiert unzulässige Dienste vor dem Speichern.

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