Fall 01
Ruhezeit nach einem verlängerten Dienst
§ 7 Abs 1 und 3 KA-AZG
Nach jedem Dienst stehen mindestens 11 Stunden Ruhe zu. Dauert ein Dienst länger als 13 Stunden, verlängert sich die folgende Ruhezeit um die Stunden über 13, mindestens aber um 11 Stunden. Schon nach 13.5 Stunden Dienst sind damit 22 Stunden Ruhe nötig.
So testen Sie
- Mi 07:30 bis 23:30: ein Dienst von 16 Stunden
- Do 14:00: Beginn eines Spätdienstes
Richtig ist
Die Software lässt den Spätdienst nicht zu. Nötig sind 22 Stunden Ruhe, der früheste Dienstbeginn ist Do 21:30.
Darauf achten
Mit 11 Stunden gerechnet oder mit 11 Stunden plus den 3 Stunden über 13 wäre der Spätdienst zulässig. Der Fall prüft, ob die Mindestverlängerung um 11 Stunden bekannt ist.
Monkaru
Monkaru sperrt den Spätdienst vor dem Speichern und nennt die nötige Ruhezeit. Für Österreich sind die 11 Stunden und die Verlängerung nach Diensten über 13 Stunden voreingestellt.
- Nötige Ruhezeit
- 22 Stunden
- Frühester nächster Dienst
- Do 21:30
- Spätdienst Do 14:00
- nicht zulässig
Nötige Ruhe nach Dienstdauer
Gerechnet mit denselben Prüffunktionen wie der Dienstplan in Monkaru und den österreichischen Standardwerten. Es werden keine Daten übertragen.