DSFA-Arbeitshilfe für die Dienstplanung

Arbeitshilfe nach Art. 35 DSGVO für die Verarbeitungstätigkeit "Dienst- und Arbeitszeitplanung mit Monkaru": Systembeschreibung, Rechtsgrundlagen, Risikobewertung und Maßnahmen. Vorlage zur individuellen Anpassung und Prüfung durch den Verantwortlichen bzw. Datenschutzbeauftragten.

Version 1.6, Stand 21.10.2026Als PDF herunterladen

1. Stammdaten der Folgenabschätzung

AngabeWert
Verantwortlicher[Rechtsträger der Krankenanstalt], [Anschrift]
Datenschutzbeauftragte:r[Name, Kontakt]; Stellungnahme eingeholt am [Datum] (Art. 35 Abs 2)
VerarbeitungstätigkeitDienst-, Besetzungs- und Urlaubsplanung mit der Software Monkaru; Eintrag im Verarbeitungsverzeichnis Nr. [Nummer]
Betroffene Organisationseinheiten[Abteilung(en), Standort]; Anzahl betroffener Beschäftigter: [Zahl]
AuftragsverarbeiterMonkaru, Inhaber Manuel Istratoaie, Vorgartenstraße 223A/2/58, 1020 Wien, support@monkaru.com
Auftragsverarbeitungsvereinbarungabgeschlossen am [Datum] (monkaru.com/dpa)
Betriebsvereinbarungabgeschlossen am [Datum] (Vorlage: monkaru.com/vorlagen/betriebsvereinbarung-dienstplanung)
Verfasser:in der DSFA[Name, Funktion]
Version und Datum[Version], [Datum]; Vorlage des Anbieters Version 1.6 vom 2026-10-21
Nächste Überprüfung[Datum, spätestens 12 Monate] oder bei wesentlicher Änderung (Art. 35 Abs 11)

2. Prüfung der Erforderlichkeit

Eine DSFA ist erforderlich, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat (Art. 35 Abs 1 DSGVO). Geprüft wurden die Kriterien der Art.-29-Datenschutzgruppe (WP 248 rev.01), die Verordnung der Datenschutzbehörde über Verarbeitungsvorgänge, für die eine DSFA durchzuführen ist (DSFA-V, BGBl. II Nr. 278/2018), und die Ausnahmeverordnung (DSFA-AV, BGBl. II Nr. 108/2018).

KriteriumTrifft zuBegründung
Bewertung oder Einstufung von PersonenteilweiseDie Fairness-Tabelle zeigt die Verteilung belastender Dienste je Person. Zweck ist die gleichmäßige Verteilung, nicht die Bewertung; die Betriebsvereinbarung verbietet die Verwendung zur Beurteilung.
Systematische ÜberwachungteilweiseJede Änderung am Plan wird mit handelnder Person protokolliert; nach Ablauf eines Tages hält das System den an diesem Tag geltenden Dienst fest. Keine Zeiterfassung, keine Echtzeit-Erfassung, keine Standort- oder Gerätedaten.
Besondere Kategorien von Daten (Art. 9)jaKrankenstände als Zeitraum; Schutzzeiträume (Mutterschutz) lassen Rückschluss zu.
Betroffene in abhängiger PositionjaBeschäftigte gegenüber dem Arbeitgeber.
Große Zahl von BetroffenenneinVerarbeitung je Abteilung; [Zahl] Personen.
Innovative TechnologieteilweiseAutomatische Planungsvorschläge (Optimierungsverfahren, kein maschinelles Lernen); menschliche Freigabe verpflichtend.
Ausnahme nach DSFA-AVneinDie Whitelist der DSB deckt Personalverwaltung nur ohne Verarbeitung besonderer Kategorien und ohne Verhaltensanalyse ab; hier sind Krankenstände enthalten.

Ergebnis: Wegen der Verarbeitung von Gesundheitsdaten Beschäftigter und der Protokollierung aller Planänderungen führt der Verantwortliche vorsorglich eine DSFA durch, auch wenn einzelne Kriterien nur teilweise erfüllt sind.

3. Systematische Beschreibung der Verarbeitung (Art. 35 Abs 7 lit a)

3.1 Zwecke

  • Erstellung, Abstimmung, Veröffentlichung und Anpassung von Dienst- und Besetzungsplänen.
  • Einhaltung der Arbeitszeit- und Ruhezeitvorschriften (KA-AZG, AZG, ARG, MSchG, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen) durch Prüfung jeder Zuteilung vor dem Speichern.
  • [Optional] Weitergabe des veröffentlichten Dienstplans samt Änderungen an die Lohnverrechnung als Grundlage der Entgeltermittlung.
  • Bearbeitung von Anträgen der Beschäftigten (Urlaub, Abwesenheit, Diensttausch, Dienstpräferenzen).
  • Gleichmäßige Verteilung belastender Dienste.
  • Nachvollziehbarkeit der Planung und ihrer Änderungen sowie Sicherheit (Protokollierung).

3.2 Betroffene Personen

Beschäftigte der [Abteilung(en)] einschließlich Planer:innen; lesende Nutzer:innen ohne eigene Personalzeile (z. B. Pflegeleitung). Keine Patient:innen.

3.3 Datenkategorien

KategorieDatenArt. 9Speicherdauer
StammdatenName, Titel, Kürzel, dienstliche E-Mail, Telefon, Pager, Team, RolleneinNutzungsdauer; Archivierung mit Austritt
BeschäftigungsdatenBeschäftigungsart, Ein- und Austritt, Vertragsverlauf, Wochenstunden, Opt-Out nach § 11b KA-AZG, Schutzzeiträume als Zeitraum ohne Grundmittelbar (Schutzzeiträume)Nutzungsdauer; gesetzliche Aufbewahrung
QualifikationenSkills, Funktions- und RaumzuordnungneinNutzungsdauer
PlanungsdatenGeplante Dienste, Besetzung, Dienstpräferenzen, Anträge mit Entscheidung, PlanversionenneinNutzungsdauer; gesetzliche Aufbewahrung
Einspringanfragen (Ausfall-Manager)Anfrage, einen Dienst zu übernehmen (Dienst, Datum, Nachricht der Planung, Antwortfrist); Antwort (Zusage oder Absage) mit Zeitpunkt, in der Anwendung oder über einen einmal gültigen E-Mail-Link; Vermerk der Planung über eine auf anderem Weg erhaltene Zustimmung; Anordnung oder Losentscheid als Entscheidung des Arbeitgebers. Ohne abwesende Person und ohne Grund des Ausfalls. Absagen werden nicht je Person zusammengezählt oder bewertet; keine Kennzahl zur Zuverlässigkeitnein (der Ausfall-Manager nennt bei einem offenen Zeitfenster weder die abwesende Person noch den Grund; Rundrufe und Antworten nur für Inhaber:innen und Admins, bei Teambeschränkung nur für das Team)Freitexte 13 Monate nach dem Diensttag; Losentscheide danach nur als Anzahl; sonst Nutzungsdauer
Einspring-Bereitschaft und EinspringzählerFreiwillig markierte Tage (mit Notiz); je umgesetztem Einsprung aus Zusage oder Anordnung Datum und ob dienstfrei; Ersatzruhe (Zeitraum)neinNutzungsdauer
AbwesenheitenArt (Urlaub, Krankenstand, Zeitausgleich, sonstige) und Zeitraum; kein Grund, keine Diagnoseja (Krankenstand)Nutzungsdauer; gesetzliche Aufbewahrung
Änderungen nach der VeröffentlichungJe Tag der geltende Dienst, wenn er vom veröffentlichten Plan abweicht (geändert, gestrichen, zusätzlich), mit Änderungshistorie; nach Ablauf eines Tages der an diesem Tag geltende DienstneinNutzungsdauer; gesetzliche Aufbewahrung, soweit Grundlage von Arbeitszeit- oder Lohnaufzeichnungen (§ 132 BAO sieben Jahre)
ProtokolldatenÄnderungsverlauf (wer, wann, was, vorher, nachher); Sicherheitsprotokoll (Anmeldungen, IP-Adresse, Browserkennung)neinÄnderungsverlauf 2 Jahre (einsehbar); Änderungen veröffentlichter Dienste Nutzungsdauer; Sicherheitsprotokoll 2 Jahre
KontodatenE-Mail des Kontos, Passwort (gehasht), Zwei-Faktor-Einstellung, AnzeigeeinstellungenneinBis Kontolöschung

3.4 Empfänger und Datenflüsse

  1. Browser der Nutzer:innen (dienstliche oder private Endgeräte, TLS 1.3) an die Anwendungsserver des Anbieters bei IONOS SE, Deutschland. Dort werden Anfragen verarbeitet, nichts dauerhaft gespeichert.
  2. Anwendungsserver an die Datenbank und Authentifizierung bei Supabase, EU-Region Frankfurt am Main. Speicherung verschlüsselt (AES-256). Zugriffsregeln werden in der Datenbank selbst durchgesetzt (Row-Level-Security, geprüfte Prozeduren für alle Schreibvorgänge am Plan, auch nach der Veröffentlichung).
  3. E-Mail-Versand für Einladungen, Kontoverwaltung, Benachrichtigungen und Einspringanfragen über Brevo SAS, Frankreich (Name, E-Mail-Adresse, Inhalt der Nachricht ohne Grund eines Ausfalls, Links in die Anwendung). E-Mails zu Benachrichtigungen und Einspringanfragen kann jede Person in ihrem Profil abschalten.
  4. Technische Fehlerdaten ohne personenbezogene Standardfelder an das Fehler-Monitoring (Sentry, EU-Region Frankfurt); Verfügbarkeitsprüfung ohne Personenbezug (Better Stack, Tschechien).
  5. Exporte (Dienstplan als PDF und Excel, Auswertungen, Kalender) werden vom Verantwortlichen erzeugt und an [Lohnverrechnung, Personalabteilung, betroffene Person] weitergegeben. Der Anbieter versendet keine Exporte.
  6. Keine Übermittlung an Dritte durch den Anbieter. Speicherung in Deutschland, Verarbeitung primär in der EU; soweit Personal des Datenbankanbieters Supabase Pte. Ltd. (Singapur) aus einem Drittland zugreift, etwa für Betrieb und Support, ist das durch Standardvertragsklauseln abgesichert und wird protokolliert (siehe Unterauftragsverarbeiter, Anlage 6 der Betriebsvereinbarung).

3.5 Rollen und Zugriff

Zugriff richtet sich nach dem Zugriffskonzept des Anbieters (monkaru.com/vorlagen/zugriffskonzept-dienstplanung): Rollen Inhaber:in, Admin (optional auf Teams beschränkt), Mitarbeiter:in, Betrachter:in; Änderungen in veröffentlichten Monaten nur durch Inhaber:innen und Admins; Export der Auswertungen nur mit der von Inhaber:innen vergebenen Berechtigung "Lohndaten verwalten"; Krankenstände anderer Personen für Mitarbeiter:innen und Betrachter:innen standardmäßig verborgen. Betrachter:innen lesen nur veröffentlichte Monate; Mitarbeiter:innen lesen diese immer und Monate im Entwurf und in der Abstimmung, solange die Organisation diese Phasen für sie nicht ausblendet (Standard: sichtbar); die Organisation kann das auf Monate mit eigenem Vertrag beschränken (Standard: alle Monate). Die Liste der berechtigten Personen des Verantwortlichen: [Anlage 3 der Betriebsvereinbarung].

3.6 Technische Merkmale, die für die Bewertung wesentlich sind

  • Keine Stechuhr, keine Anwesenheitserkennung, keine Aufzeichnung von Kommen- und Gehen-Zeiten, keine Standort-, Geräte- oder biometrischen Daten. Nach der Veröffentlichung bleibt der veröffentlichte Plan gespeichert; Änderungen werden daneben gespeichert und im Plan gekennzeichnet.
  • Automatische Planung erzeugt Vorschläge; jede Veröffentlichung erfolgt durch eine Planer:in (keine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22).
  • Jede Änderung an Plan, Abwesenheiten, Stammdaten und Berechtigungen wird mit handelnder Person und Werten vorher und nachher protokolliert, von der Datenbank selbst und in derselben Transaktion wie die Änderung. Einträge sind nicht änderbar und nicht löschbar; eine Prüfsummenkette, die jede Nacht geprüft wird, macht nachträgliche Eingriffe erkennbar.
  • Mit der Veröffentlichung eines Monats wird der geltende Regelstand festgehalten.
  • Gelöschte Datensätze liegen 30 Tage im Papierkorb und werden dann endgültig gelöscht.

4. Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtsgrundlagen (Art. 35 Abs 7 lit b)

4.1 Rechtsgrundlagen

VerarbeitungRechtsgrundlage
Dienstplanung, Anträge, KommunikationArt. 6 Abs 1 lit b DSGVO (Erfüllung des Arbeitsvertrags); Art. 88 DSGVO in Verbindung mit der Betriebsvereinbarung
Prüfung der ArbeitszeitgrenzenArt. 6 Abs 1 lit c DSGVO (KA-AZG, AZG, ARG, MSchG)
[Optional] Weitergabe des Dienstplans an die LohnverrechnungArt. 6 Abs 1 lit b und lit c DSGVO (Arbeitsvertrag; Aufzeichnungspflichten des Lohn- und Sozialversicherungsrechts)
Krankenstände (Art, Zeitraum)Art. 9 Abs 2 lit b DSGVO (arbeits- und sozialrechtliche Pflichten: Entgeltfortzahlung, Planung) in Verbindung mit Art. 88 DSGVO und der Betriebsvereinbarung
SchutzzeiträumeArt. 9 Abs 2 lit b DSGVO (Mutterschutzgesetz, KA-AZG)
Protokollierung, SicherheitsprotokollArt. 6 Abs 1 lit c DSGVO (Art. 32, Art. 5 Abs 2 DSGVO); Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO (Sicherheit des Systems)
Fairness-TabelleArt. 6 Abs 1 lit b DSGVO in Verbindung mit der Betriebsvereinbarung (§ 6); gegebenenfalls Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO (gleichmäßige Verteilung im Interesse der Beschäftigten)

4.2 Grundsätze nach Art. 5 DSGVO

  • Zweckbindung: Zwecke sind in der Betriebsvereinbarung abschließend festgelegt; Verwertungsverbot für Leistungs- und Verhaltenskontrolle (§ 5 der Betriebsvereinbarung).
  • Datenminimierung: Krankenstand nur als Art und Zeitraum; Änderungen nach der Veröffentlichung nur als geänderter Dienst, ohne Kommen- und Gehen-Zeiten; keine Standort- oder Gerätedaten; Freitextfelder ohne Gesundheitsangaben (organisatorische Anweisung).
  • Richtigkeit: Einsicht der Beschäftigten in den eigenen Plan mit gekennzeichneten Änderungen, Benachrichtigung bei Änderung des eigenen Dienstes, Einwände nach § 7 der Betriebsvereinbarung, vollständige Änderungshistorie.
  • Speicherbegrenzung: Löschfristen nach Abschnitt 3.3. Nach Vertragsende bleiben die Daten beim Anbieter gespeichert und exportierbar (vollständiger Datenexport der Organisation, JSON); gelöscht wird auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
  • Integrität und Vertraulichkeit: Maßnahmen nach Abschnitt 7.
  • Transparenz: Information der Beschäftigten nach Art. 13 vor der ersten Verarbeitung; Kundmachung der Betriebsvereinbarung; Selbstauskunft in der Anwendung.

4.3 Erforderlichkeit und Alternativen

Ohne Dienstplan ist der Betrieb einer Krankenanstalt nicht möglich, und jeder Plan muss die Arbeitszeitgrenzen einhalten; die Alternative ist die bisherige Planung [auf Papier / in Tabellen], die dieselben Daten mit weniger Zugriffskontrolle und ohne Änderungshistorie enthält. Die Dienstplanung mit Regelprüfung verringert Ruhezeitverstöße, die Beschäftigte unmittelbar belasten. Die Verarbeitung ist geeignet, erforderlich und angemessen; die Fairness-Tabelle ist die einzige Funktion ohne gesetzliche Grundlage und kann deaktiviert werden.

4.4 Rechte der Betroffenen

Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch werden über [Ansprechstelle] binnen eines Monats erfüllt. Die Anwendung stellt Selbstauskunft (eigener Plan, eigene Abwesenheiten, eigener Änderungsverlauf) und Kalenderexport bereit; der Anbieter unterstützt bei Export und Löschung.

5. Standpunkt der Betroffenen (Art. 35 Abs 9)

Der Betriebsrat / die Personalvertretung wurde am [Datum] in die Bewertung eingebunden. Vorgelegt wurden: Systembeschreibung, Zugriffskonzept, Auftragsverarbeitungsvereinbarung, Liste der Unterauftragsverarbeiter, Entwurf dieser DSFA und der Betriebsvereinbarung. Der Anbieter stand am [Datum] für eine Fragerunde zur Verfügung.

Anliegen des BetriebsratsBerücksichtigung
[z. B. Krankenstände dürfen für Kolleg:innen nicht sichtbar sein][Standardwert bleibt aus; Freigabe nur für Stationsleitung, Anlage 3]
[z. B. keine Fairness-Auswertung in der Pilotphase][Fairness-Tabelle deaktiviert bis Evaluierung]
[z. B. Einsichtsrecht der Beschäftigten in Änderungen][Eigener Änderungsverlauf mit Namen der ändernden Person für alle freigeschaltet]

Weitere Betroffene wurden [durch eine Informationsveranstaltung am Datum / nicht gesondert] konsultiert, weil [Begründung].

6. Bewertung der Risiken (Art. 35 Abs 7 lit c)

Bewertet werden Eintrittswahrscheinlichkeit (gering, mittel, hoch) und Schwere (gering, mittel, hoch) für die Rechte und Freiheiten der Beschäftigten vor Maßnahmen (Brutto) und nach Maßnahmen (Rest). Die Vorschläge stammen aus dem Systemdesign und sind vom Verantwortlichen zu bestätigen oder anzupassen.

Nr.RisikoBruttoMaßnahmenRest
R1Kolleg:innen oder Externe sehen Krankenstände (Vertraulichkeit Art. 9)mittel / hochStandardmäßig verborgen für Mitarbeiter:in und Betrachter:in; Freigabe nur einzeln und nur für in Anlage 3 genannte Funktionen; Filter serverseitig in allen Ansichten und Exporten dieser Rollen; Urlaubsplan für Betrachter:innen nur mit beiden Sichtbarkeiten; die Besetzungsprognose zeigt Mitarbeiter:innen nur für die eigene Person je kommendem Tag einen Hinweis, ohne Zahlen, Namen oder Teams.gering / hoch
R2Planänderungen, Protokolle oder Auswertungen werden zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle verwendet (Zweckbindung, Menschenwürde)mittel / hochVerwertungsverbot mit engen Ausnahmen in der Betriebsvereinbarung; keine Zeiterfassung, keine Lesezugriffsprotokolle; Export der Auswertungen nur mit "Lohndaten verwalten"; Information des Betriebsrats vor jeder Verwendung im Einzelfall; aggregierte Auswertungen für den Betriebsrat.gering / hoch
R3Eine Änderung nach der Veröffentlichung wird falsch oder ohne Wissen der betroffenen Person eingetragen (Richtigkeit)mittel / mittelDer veröffentlichte Plan bleibt unverändert gespeichert; Kennzeichnung der Änderung im Plan; Benachrichtigung der betroffenen Person bei Änderung des eigenen Dienstes; Einsicht jederzeit; Einwände nach § 7 der Betriebsvereinbarung; vollständige, unveränderbare Änderungshistorie.gering / mittel
R4Diagnosen oder Gründe eines Krankenstands werden in Freitextfelder eingetragenmittel / hochKein Feld für Grund oder Diagnose; Anweisung und Schulung der berechtigten Personen; stichprobenartige Prüfung mit dem Betriebsrat; Berichtigung und Löschung im Änderungsverlauf nachvollziehbar.gering / hoch
R5Zu weitreichende Berechtigungen (Admin sieht und ändert alles)mittel / mittelGrundsatz der geringsten Berechtigung; Team-Einschränkung; "Lohndaten verwalten" und "Dienstplanstatus ändern" standardmäßig aus und nur durch Inhaber:in vergebbar; Liste berechtigter Personen mit jährlicher Prüfung; jede Berechtigungsänderung protokolliert.gering / mittel
R6Sicherheitsvorfall beim Anbieter oder Unterauftragsverarbeiter (Vertraulichkeit, Integrität)gering / hochVerschlüsselung bei Übertragung und Speicherung; Zugriffsdurchsetzung in der Datenbank; optionale Zwei-Faktor-Authentifizierung; Sicherheitsprotokoll; Auftragsverarbeitungsvereinbarung; Meldung binnen 72 Stunden; Hosting in Deutschland; regelmäßige Abhängigkeitsprüfungen. Keine Zertifizierung des Anbieters (SOC 2, ISO 27001).gering / hoch
R7Ausfall des Systems, Plan nicht verfügbar (Verfügbarkeit)mittel / mittelTägliche Sicherungen; Exporte (PDF, XLSX, ICS) jederzeit durch den Verantwortlichen; [Notfallprozess: letzter veröffentlichter Plan als PDF im Dienstzimmer]. Der Anbieter gewährt keine vertragliche Verfügbarkeitsgarantie.mittel / gering
R8Übermittlung in Drittländergering / mittelSpeicherung in Deutschland, Verarbeitung primär in der EU (E-Mail-Versand aus Frankreich). Der Datenbankanbieter Supabase Pte. Ltd. (Singapur) ist vertraglich verpflichtet, die Daten in Frankfurt zu speichern und primär dort zu verarbeiten; Zugriff nur durch berechtigtes, zur Vertraulichkeit verpflichtetes Personal, alle Zugriffe protokolliert; Zugriffe aus Drittländern abgesichert durch Standardvertragsklauseln inkl. Pflichten bei behördlichen Zugriffsersuchen (Klausel 15). US-Anbieter mit EU-Region (Sentry) erhalten keine personenbezogenen Standardfelder; Standardvertragsklauseln und EU-US-Datenschutzrahmen. Stripe (USA) erhält nur dann Zahlungsdaten der Organisation, wenn diese online über Stripe zahlt (z. B. per Kreditkarte), und nie Beschäftigtendaten; bei Abrechnung auf Rechnung (Regelfall) erhält Stripe keine Daten.gering / mittel
R9Automatisierte Entscheidungen über Dienste (Art. 22)gering / mittelAuto-Füllen erzeugt Vorschläge; Veröffentlichung nur durch Planer:in; Regeln und Gewichte für den Verantwortlichen einsehbar und einstellbar; Dienstpräferenzen und Anträge der Beschäftigten fließen ein: abgelehnte Dienste werden stark vermieden, Besetzung, Ruhezeiten und Arbeitszeitgrenzen gehen aber immer vor.gering / gering
R10Fairness-Kennzahlen werden als Ranking oder Beurteilung verwendetmittel / mittelStandardmäßig sichtbar nur für Inhaber:in und Admin; für Betrachter:innen nie; für Mitarbeiter:innen nur nach Freigabe durch die Organisation, wahlweise nur die eigenen Werte neben dem Abteilungsdurchschnitt oder alle mit Namen; Schutzzeiträume anderer Personen in keiner Variante erkennbar; Zweckbindung und Verwertungsverbot in § 6 der Betriebsvereinbarung; deaktivierbar; Beschäftigte können eigene Verteilung einsehen.gering / mittel
R11Zugriff durch Mitarbeiter:innen des Anbietersgering / mittelKein fachlicher Zugang zur Abteilung; technischer Zugang nur für Betrieb und Sicherheit nach Auftragsverarbeitungsvereinbarung; Verwaltungskonsole beschränkt auf Konten, Rechnungen, Betroffenenanfragen, Papierkorb.gering / gering
R12Rechte der Betroffenen werden nicht oder verspätet erfülltgering / mittelAnsprechstelle und Frist in der Betriebsvereinbarung; Selbstauskunft in der Anwendung; Unterstützungspflicht des Anbieters; Löschkonzept mit 30-Tage-Papierkorb.gering / gering
R13Nutzung auf privaten Geräten außerhalb der Arbeitszeit (Erreichbarkeit, Gerätesicherheit)mittel / geringKeine Verpflichtung zur Nutzung privater Geräte; Benachrichtigungen in der Anwendung, E-Mails dazu je Person abschaltbar, keine Push-Nachrichten; automatische Abmeldung; Zwei-Faktor-Authentifizierung für jedes Konto verfügbar und Personen mit Planungsrollen empfohlen.gering / gering
R14Einspringzähler oder Einspring-Bereitschaft werden zur Beurteilung von Einsatzbereitschaft verwendet (Zweckbindung)mittel / mittelGezählt werden nur umgesetzte Einsprünge, nie Absagen; Monatszahl nur für Planer:innen; verwendet ausschließlich, um Mehrarbeit gleichmäßig zu verteilen (wer häufiger eingesprungen ist, wird später gefragt); Bereitschaft freiwillig, unverbindlich und jederzeit zurücknehmbar; Zweckbindung in § 6 der Betriebsvereinbarung.gering / mittel
R15Gesundheitsdaten fließen über den Ausfall-Manager an Kolleg:innen (Vertraulichkeit Art. 9)mittel / hochAnfragen, E-Mails und Antwortseiten nennen weder die abwesende Person noch den Grund; Rundrufe und Antworten nur für Inhaber:innen und Admins (bei Teambeschränkung nur das Team); gefragt wird erst, wenn die Planung einen Rundruf sendet; Antwort-Links einmal gültig, befristet, nur als Prüfwert gespeichert; Freitexte nach 13 Monaten gelöscht.gering / hoch
R16Dienstpräferenzen beeinflussen die Belastungswertung (Nachvollziehbarkeit, Gleichbehandlung)gering / mittelEin gewünschter Dienst zählt einfach, ein abgelehnter und trotzdem zugeteilter Dienst doppelt; freiwillig übernommene Dienste (Tausch, Zusage im Ausfall-Manager) zählen normal. Ablehnungen sind je Person und Monat auf eine von der Organisation festgelegte Zahl begrenzt und werden serverseitig geprüft. Die Berechnung je Person zeigt die Wirkung der Präferenzen als eigene Zeile; Kolleg:innen sehen in der Variante mit Namen nur eine Zahl je Person, nie die einzelnen Präferenzen. Die Regeln gelten erst für Abstimmungen, die nach ihrer Einführung geöffnet werden; frühere Monate bleiben unverändert.gering / gering

7. Maßnahmen zur Bewältigung der Risiken (Art. 35 Abs 7 lit d)

7.1 Technische Maßnahmen des Anbieters

  • Transportverschlüsselung TLS 1.3; Speicherverschlüsselung AES-256; Passwörter gehasht.
  • Rollenbasierte Zugriffskontrolle mit Durchsetzung in der Datenbank (Row-Level-Security); Schreibvorgänge am Plan, auch nach der Veröffentlichung, nur über geprüfte Datenbankprozeduren, die die Berechtigung selbst prüfen.
  • Serverseitige Filterung: Krankenstände und private Abwesenheitsarten anderer Personen verlassen den Server nicht in Richtung der Rollen Mitarbeiter:in und Betrachter:in.
  • Optionale Zwei-Faktor-Authentifizierung, vertrauenswürdige Geräte, erneute Authentifizierung für sensible Aktionen, automatische Abmeldung bei Inaktivität, Rate-Limiting, Content-Security-Policy.
  • Vollständiger Änderungsverlauf, von der Datenbank in derselben Transaktion wie die Änderung geschrieben, nicht änderbar und durch eine nächtlich geprüfte Prüfsummenkette gesichert; Änderungen veröffentlichter Dienste von der Löschfrist ausgenommen; Regelstand je veröffentlichtem Monat festgehalten.
  • Tägliche Sicherungen; 30-Tage-Papierkorb; automatisierte Löschläufe für Protokolle und Papierkorb.
  • Hosting in Deutschland (IONOS SE) und EU-Region Frankfurt (Supabase); Fehler-Monitoring ohne personenbezogene Standardfelder.
  • Erkennung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen mit Meldung an den Verantwortlichen binnen 72 Stunden.

7.2 Organisatorische Maßnahmen des Verantwortlichen

  1. Abschluss der Betriebsvereinbarung mit Verwertungsverbot, Regelung der Änderungen nach der Veröffentlichung und Berechtigungsliste (Anlage 3) [erledigt am Datum].
  2. Abschluss der Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit dem Anbieter [erledigt am Datum].
  3. Information der Beschäftigten nach Art. 13 vor der ersten Verarbeitung [Informationsblatt, Datum].
  4. Konfiguration nach dem Zugriffskonzept, Abschnitt 7: "Lohndaten verwalten" nur an Anlage-3-Personen, Team-Einschränkung für Admins, Krankenstände für Mitarbeiter:innen und Betrachter:innen verborgen, eigener Änderungsverlauf für Beschäftigte freigeschaltet, Empfehlung der Zwei-Faktor-Authentifizierung an Personen mit Planungsrollen [erledigt am Datum].
  5. Anweisung und Schulung der berechtigten Personen: keine Gesundheitsangaben in Freitextfeldern, Umgang mit Einwänden gegen Änderungen [Datum].
  6. Eintrag im Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30) [Nummer].
  7. Regelmäßiger Export der Dienstpläne für die Aufbewahrung [Intervall]; Aufzeichnung der Arbeitszeit nach § 11 KA-AZG und § 26 AZG außerhalb von Monkaru [System]; Notfallprozess bei Ausfall.
  8. Jährliche Überprüfung der Berechtigungsliste und dieser DSFA gemeinsam mit dem Betriebsrat; Wiederholung bei wesentlichen Änderungen (Art. 35 Abs 11).

8. Ergebnis und Freigabe

Nach Umsetzung der Maßnahmen aus Abschnitt 7 verbleibt nach Einschätzung des Verantwortlichen [kein hohes Restrisiko]. Eine vorherige Konsultation der Datenschutzbehörde nach Art. 36 DSGVO ist [nicht] erforderlich.

Höchstes Restrisiko: [R1 / R2 / R4], jeweils mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit bei hoher Schwere. Diese drei Risiken werden im Rahmen der jährlichen Überprüfung und bei jedem Einwand nach § 7 der Betriebsvereinbarung gesondert betrachtet.

Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten (Art. 35 Abs 2): [Text oder Verweis auf Beilage].

FunktionNameDatumUnterschrift
Verantwortlicher (Geschäftsführung / Kollegiale Führung)[Name][Datum]____________________
Datenschutzbeauftragte:r[Name][Datum]____________________
Fachverantwortliche:r (Abteilungsleitung)[Name][Datum]____________________
Betriebsrat / Personalvertretung (Kenntnisnahme)[Name][Datum]____________________

Weitere Unterlagen für Betriebsrat und Datenschutz

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